Anforderungen für Inspektionsstellen nach Deponieverordnung (DVO) - METRAS

Anforderungen für Inspektionsstellen nach Deponieverordnung (DVO)


Mit 1.1.2020 dürfen grundlegende Charakterisierungen oder Übereinstimmungsbeurteilungen eines Abfalls nur noch durch akkreditierte Inspektionsstellen vorgenommen werden. Die wichtigsten Anforderungen für die Akkreditierung als Inspektionsstelle wurden von der Akkreditierung Austria im Leitfaden L30 zusammengefasst.

Die Anforderungsnorm für Inspektionsstellen ist die EN ISO/IEC 17020:2012. Die Norm legt die Anforderungen an den kompetenten Betrieb einer Inspektionsstelle fest. Unternehmen die eine Akkreditierung anstreben müssen die normativen Forderung im Alltag umsetzen und in einem Managementsystem festlegen. Zusätzlich sind noch die allgemeinen Erläuterungen des ILAC Leitfadens P 15 „Application of ISO/IEC 17020:2012 for the Accreditation of Inspection Bodies“ im Managementsystem umzusetzen.

Die rechtliche Basis für die Akkreditierung bildet das Akkreditierungsgesetz und natürlich im Fall der Abfallbehandlung die Novelle BGBl. II Nr. 104/2014 zur DVO. Weitere gesetzliche Anforderungen sind:

  • Akkreditierungsgesetz 2012 igF
  • Akkreditierungsversicherungsverordnung igF
  • Akkreditierungszeichenverordnung igF

Basis für die Arbeit als akkreditierte Inspektionsstelle ist der Akkreditierungsumfang. Der Umfang definiert die Inspektionsverfahren und umfasst gem. DVO folgende Verfahren:

DVO Anhang 4 Teil 2 Punkt 1:

EINMALIG ANFALLENDE ABFÄLLE

  • Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.2. Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial vor Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit (in-situ) – in Verbindung mit der ÖNORM S
  • Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.3. Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial nach Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit (exsitu) – in Verbindung mit der ÖNORM S 2127
  • Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.4. Grundlegende Charakterisierung von ausgewiesenen Flächen gemäß Altlastensanierungsgesetz – in Verbindung mit der ÖNORM S 2126 und/oder ÖNORM S 2127
  • Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.5. Grundlegende Charakterisierung von Tunnelausbruchmaterial – in Verbindung mit der ÖNORM S 2126 und/oder ÖNORM S 2127
  • Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.6. Grundlegende Charakterisierung von Gleisaushubmaterial vor Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit – in Verbindung mit der ÖNORM S 2126
  • Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.7. Grundlegende Charakterisierung von Materialien aus dem Gleisbau nach Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit – in Verbindung mit der ÖNORM S 2127
  • Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.8. Grundlegende Charakterisierung von sonstigen, einmalig anfallenden Abfällen – in Verbindung mit der ÖNORM S 2127

DVO Anhang 4 Teil 2 Punkt 2:

WIEDERKEHREND ANFALLENDE ABFÄLLE – in Verbindung mit der ÖNORM S 2127

  • Anhang 4 Teil 2 Punkt 3: ABFALLSTRÖME -– in Verbindung mit der ÖNORM S 2127, Kapitel 5 und 6
  • Anhang 4 Teil 2 Punkt 4: ABFÄLLE AUS DER MECHANISCHBIOLOGISCHEN BEHANDLUNG – MBA-MODELL

Anhang 5: Besondere Untersuchungen gemäß den §§ 9, 14 und 15

Im Leitfaden L30 werden einige speziellen Anforderungen der 17020 im Zusammenhang mit der DVO näher erläutert, sie ersetzen aber nicht die normativen Anforderungen!

Um eine Akkreditierung zu erlangen werden seitens der Akkreditierung Austria einige Leitfäden zur Verfügung gestellt:

  • Leitfaden L04: Leitfaden zur Führung der Akkreditierungszeichen und schriftlicher Verweise auf die Akkreditierung
  • Leitfaden L05: Akkreditierungserfordernisse für Konformitäts-bewertungsstellen
  • Leitfaden L13: Leitfaden für die Abfassung von Jahresberichten akkreditierter Konformitätsbewertungsstellen
  • Leitfaden L19: Konformitätsbewertungsstellen mit mehreren Standorten im In- oder Ausland; Kapitel 4.5: Schlüsseltätigkeiten für Inspektionsstellen
  • Leitfaden L26: Eignungsprüfungen

Darüber hinaus gilt es auch internationale Vorgaben zu beachten. Die grundlegenden Leitfäden werden von der EA und der ILAC bereitgestellt:

  • EA 4/16 – EA guidelines on the expression of uncertainty in quantitative testing
  • ILAC G8: Guidelines on the Reporting of Compliance with Specifications
  • ILAC P15: „Application of ISO/IEC 17020:2012 for the Accreditation of Inspection Bodies“
  • Empfohlener Leitfaden zur Ermittlung der Messunsicherheit im Zuge der Probenahme: EURACHEM – Leitfaden: Measurement uncertainty arising from sampling: A guide to methods and approaches; (Eurachem 2007)

Beachten Sie von Anbeginn an die relevante Anforderungen der Akkreditierung und Sie werden ihr Unternehmen sicher und nutzvoll als Inspektionsstelle akkreditieren können.

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