Seit Jänner 2018 muss gemäß Anhang 4 zur Deponieverordnung entweder die befugte Fachperson oder Fachanstalt als Prüfstelle für die anzuwendenden Analysemethoden akkreditiert sein oder die befugte Fachperson oder Fachanstalt muss die Analysen im Subauftrag an eine dafür akkreditierte Prüfstelle vergeben. Somit müssen seit 1. Jänner 2018 alle Analysen entsprechend der Deponieverordnung (z.B. für die Ausstufung) von dafür akkreditierten Prüfstellen vorgenommen werden.
Gemäß der Novelle der Deponieverordnung 2008 müssen Unternehmen die Gutachten für Abfalluntersuchungen zur Deponierung ab 1. Jänner 2020 als akkreditierte Inspektionsstelle erstellen. Dadurch soll deren Kompetenz vereinheitlicht und gesteigert, sowie die Qualität der Abfallgutachten (Beurteilungsnachweise) verbessert werden.