Eckdaten zur "Fachausbildung zum Inspektor und Probenehmer gem. Trinkwasserverordnung und Bäderhygieneverordnung" - METRAS
August 26, 2019

Eckdaten zur „Fachausbildung zum Inspektor und Probenehmer gem. Trinkwasserverordnung und Bäderhygieneverordnung“


Die Ausbildung ist praxisorientiert und richtet sich an alle Personen, die mit der Beprobung und Beurteilung von Trink- und/oder Badewasser betraut sind, entweder als Inspektor oder Probenehmer in akkreditierten Prüf- und Inspektionsstelle oder in sonstigen Laboratorien, die sich mit der Untersuchung von Wässern beschäftigen.

Im Zentrum der Ausbildung stehen die Trinkwasserverordnung  TWV, die Bäderhygieneverordnung 2012 – BHygV und die ÖNORM B 5019 (Legionellen) sowie einschlägigen Normen für die korrekte Durchführung der Probenahme und -handhabung.

Der Lehrinhalt wird in den ersten zwei Kurstagen theoretisch behandelt (Workshop-Charakter). An den beiden anderen Tagen erfolgt der praktische Teil direkt vor Ort in einem Bad und bei einer Trinkwasserversorgungsanlage.

Der Kurs schließt mit einer Online-Prüfung und Zertifikat ab.

Sie erlangen eine praxisorientierte Qualifikation als Inspektor in den Bereichen Trinkwasser und Bäderhygiene und erweitern mit der Ausbildung folglich Ihren persönlichen Kompetenzumfang. Sie erhalten das METRAS Zertifikat „Inspektor und Probenehmer gem. Trinkwasserverordnung (TWV) und Bäderhygieneverordnung (BHygV)“.

 

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